Der EU-Verbraucher-Acquis ist in den vergangenen Dekaden umfassend verändert worden. Die Reform kulminierte in der Verabschiedung der vollharmonisierenden Verbraucherrechte-Richtlinie, die verschiedene verbraucherschützende Maßnahmen mit sich bringt. Teil der Änderungen ist die Einbeziehung von Auktionen in den Anwendungsbereich der Richtlinie, während diese in der Fernabsatzrichtlinie bislang wohl ausgeschlossen waren. Während die Verbraucherrechte-Richtlinie Versteigerungen eindeutig umfasst, bleiben die Regelungen für den Umfang des Widerrufsrechts bei Versteigerungen vage und widersprüchlich. Ein Widerrufsrecht wird für Verbraucherverträge verneint, die bei öffentlichen Versteigerungen geschlossen werden. Unterschieden wird in der Richtlinie aber auf absurde Weise zwischen öffentlichen Versteigerungen und dem, was in der Richtlinie die Verwendung von Online- Plattformen zu Versteigerungs zwecken genannt wird. Der vorliegende Beitrag untersucht genau den Umfang des Widerrufrechts-Regimes im Lichte der aktuellen Auktionspraktiken, insbesondere traditioneller Versteigerungen, Internet- und Fernseh-Auktionen. Die verschiedenen gegenläufi gen ökonomischen und juristischen Auswirkungen des schlecht defi nierten Rückrufrechts-Regimes bei Versteigerungen werden aus verbraucherschützender Perspektive analysiert. Der Beitrag bietet zudem einen pragmatischen Vorschlag zur Ausgestaltung der Verbraucherrechte bei Versteigerungen.
Journal of European Consumer and Market Law