In der Rechtssache C-618/10 (Banco Español de Crédito) entschied der Gerichtshof, dass Art 6 KlauselRL 93/13 einer mitgliedstaatlichen Regelung entgegensteht, wonach nationale Gerichte Verträge durch Abänderung missbräuchlicher Klauseln anpassen können. Dort ging es um eine spanische Regelung. Eine ähnliche Bestimmung gilt ua in Dänemark. Dieses Beitrag zeigt auf, warum das dänische Recht nicht der Richtlinie entspricht, versucht anzuregen, wie Übereinstimmung hergestellt werden kann, und untersucht die Folgen ihrer Herstellung. So wird ein Beispiel für die Herausforderungen gegeben, denen ein Mitgliedstaat bei der Umsetzung von EU-Bestimmungen gegenüber steht, insbesondere in Rechtsbereichen, die das Fundament seiner Rechtskultur betreffen.
Journal of European Consumer and Market Law